Hausordnung - Kurzvariante für Schülerinnen und Schüler

Schulgelände

  • Kl. 5 - 10: Gelände darf nicht verlassen werden

  • MSS: Verlassen des Geländes auf eigene Verantwortung

     

-> bei vorzeitigem Unterrichtsschluss darf das Schulgelände nur bei vorliegendem Einverständnis der Eltern verlassen werden.

 

Schulgebäude

  • Müll trennen und in entsprechende Behälter entsorgen.

  • Klassenräume lüften.

  • Fenster nach Unterrichtsschluss schließen und Stühle hochstellen.

     

Unterricht

  • Betreten des Schulgebäudes ab dem Klingeln um 7:50 Uhr erlaubt.

  • Zwischen Herbst- und Osterferien steht der Raum 013 für Schüler/Schülerinnen zur Verfügung, die vor 7:45 Uhr an der Schule ankommen.

     

Pausen

  • Während der Pausen ist der Aufenthalt im gesamten Gebäude untersagt (Ausnahme: MSS-Raum).

  • In den Pausen dürfen ausschließlich die Toiletten im Pausenhof genutzt werden.

  • Bei bevorstehendem Saalwechsel verbleiben die Schultaschen vor dem Raum, in dem der Unterricht vor der Pause stattfand, oder sie werden auf direktem Weg zum Hof abgelegt.Der Bereich vor der Sporthalle/den Kunsträumen ist kein Aufenthaltsbereich (Sonderregelung für den Allwetterplatz -> siehe Aushang)

  • Nach dem ersten Pausenklingeln dürfen die Klassensprecher/-sprecherinnen, sowie MSS-Schüler/-innen Informationen zum Vertretungsplan einholen -> Nur der ausgedruckte Vertretungsplan ist verbindlich!

     

Unterrichtsfreie Zeiten

  • Aufenthaltsbereich Kl. 5 -7: vor dem Lehrerarbeitszimmer. (Stühle und Tische wieder zurückstellen!!)

  • Aufenthaltsbereich Kl. 8 - 10/MSS: im roten Flur.

     

Krankmeldung

  • Krankmeldung per IServ oder telefonisch bis 8 Uhr (unter 06321 484448)

  • Bis zum dritten Tag schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben. (MSS gesondertes Verfahren)

  • Krankmeldung während des laufenden Schultages:

- Abholung der Schülerin/des Schülers im Sekretariat

- Telefonat einer Lehrkraft bzw. Sekretariatskraft mit den Eltern bei selbstständigem Heimweg.

 

Umgang mit Medien

  • Unterliegt den gesetzlichen Vorgaben.

  • Die Handynutzung ist auf dem ganzen Schulgelände untersagt (Handy ausgeschaltet und unsichtbar aufbewahren - bevorzugt in der Schultasche bzw. im Schließfach) - > Ausnahme: MSS-Raum.

    - in Notfällen kann im Sekretariat telefoniert werden.

-> Verstoß:

- Abholung des Handys um 13:30 Uhr im Sekretariat

- Schriftliche Benachrichtigung der Eltern

-> Wiederholter Verstoß: Abholung durch die Eltern (Zeiten s.o.)

- Kopplung mit anderen Geräten ist verboten (auch Kopfhörer)

- Über die Nutzung im Unterricht entscheidet die zuständige Lehrkraft.

  • MSS: Im Unterricht als Heft- und Buchersatz.

- Tafelbilder nur auf Nachfrage fotografieren.

- In Freistunden/Pausen nur am Platz in den MSS-Bereichen.

  • Jahrgangsstufe 9 und 10:

- Im Unterricht als Heft- und Buchersatz.

- Tafelbilder nur auf Nachfrage fotografieren.

- In den Freistunden nur für schulische Zwecke.

- In den Pausen nicht erlaubt.

  • Jahrgangsstufe 7 bis 8:

- Im Unterricht und Freistunden als Buchersatz.

- In den Pausen nicht erlaubt.

  • Jahrgangsstufe 5 bis 6:

- Mit eigenen Endgeräten nicht erlaubt.

- Grundsätzlich immer herkömmliche Schreibmöglichkeit mitführen!

  • An Wandertagen/außerschulischen Veranstaltungen entscheidet die zuständige Lehrkraft über die Nutzung des Handys (Es gilt auch hier die Hausordnung: besonders Absatz 7)

  • Zu Beginn von Leistungsnachweisen sind alle digitalen Geräte abzugeben.

-> Verstoß: Ahndung als Täuschungsversuch

 

Sportunterricht

  • Von der Teilnahme am Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler sind zur Anwesenheit verpflichtet.

  • Bei längeren Erkrankungen/Verletzungen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Sportbekleidung ist zu tragen (insbesondere saubere Hallenschuhe/Haare nicht offen tragen).

  • Schmuck ablegen/abkleben.Möglichst keine Wertgegenstände mitbringen. In den Aufbewahrungsboxen wird keine Haftung übernommen.

 

 

Ausführliche Hausordnung unter: www.lg-nw.de