Hausordnung - Kurzvariante für Schülerinnen und Schüler
Schulgelände
Kl. 5 - 10: Gelände darf nicht verlassen werden
MSS: Verlassen des Geländes auf eigene Verantwortung
-> bei vorzeitigem Unterrichtsschluss darf das Schulgelände nur bei vorliegendem Einverständnis der Eltern verlassen werden.
Schulgebäude
Müll trennen und in entsprechende Behälter entsorgen.
Klassenräume lüften.
Fenster nach Unterrichtsschluss schließen und Stühle hochstellen.
Unterricht
Betreten des Schulgebäudes ab dem Klingeln um 7:50 Uhr erlaubt.
Zwischen Herbst- und Osterferien steht der Raum 013 für Schüler/Schülerinnen zur Verfügung, die vor 7:45 Uhr an der Schule ankommen.
Pausen
Während der Pausen ist der Aufenthalt im gesamten Gebäude untersagt (Ausnahme: MSS-Raum).
In den Pausen dürfen ausschließlich die Toiletten im Pausenhof genutzt werden.
Bei bevorstehendem Saalwechsel verbleiben die Schultaschen vor dem Raum, in dem der Unterricht vor der Pause stattfand, oder sie werden auf direktem Weg zum Hof abgelegt.Der Bereich vor der Sporthalle/den Kunsträumen ist kein Aufenthaltsbereich (Sonderregelung für den Allwetterplatz -> siehe Aushang)
Nach dem ersten Pausenklingeln dürfen die Klassensprecher/-sprecherinnen, sowie MSS-Schüler/-innen Informationen zum Vertretungsplan einholen -> Nur der ausgedruckte Vertretungsplan ist verbindlich!
Unterrichtsfreie Zeiten
Aufenthaltsbereich Kl. 5 -7: vor dem Lehrerarbeitszimmer. (Stühle und Tische wieder zurückstellen!!)
Aufenthaltsbereich Kl. 8 - 10/MSS: im roten Flur.
Krankmeldung
Krankmeldung per IServ oder telefonisch bis 8 Uhr (unter 06321 484448)
Bis zum dritten Tag schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben. (MSS gesondertes Verfahren)
Krankmeldung während des laufenden Schultages:
- Abholung der Schülerin/des Schülers im Sekretariat
- Telefonat einer Lehrkraft bzw. Sekretariatskraft mit den Eltern bei selbstständigem Heimweg.
Umgang mit Medien
Unterliegt den gesetzlichen Vorgaben.
Die Handynutzung ist auf dem ganzen Schulgelände untersagt (Handy ausgeschaltet und unsichtbar aufbewahren - bevorzugt in der Schultasche bzw. im Schließfach) - > Ausnahme: MSS-Raum.
- in Notfällen kann im Sekretariat telefoniert werden.
-> Verstoß:
- Abholung des Handys um 13:30 Uhr im Sekretariat
- Schriftliche Benachrichtigung der Eltern
-> Wiederholter Verstoß: Abholung durch die Eltern (Zeiten s.o.)
- Kopplung mit anderen Geräten ist verboten (auch Kopfhörer)
- Über die Nutzung im Unterricht entscheidet die zuständige Lehrkraft.
MSS: Im Unterricht als Heft- und Buchersatz.
- Tafelbilder nur auf Nachfrage fotografieren.
- In Freistunden/Pausen nur am Platz in den MSS-Bereichen.
Jahrgangsstufe 9 und 10:
- Im Unterricht als Heft- und Buchersatz.
- Tafelbilder nur auf Nachfrage fotografieren.
- In den Freistunden nur für schulische Zwecke.
- In den Pausen nicht erlaubt.
Jahrgangsstufe 7 bis 8:
- Im Unterricht und Freistunden als Buchersatz.
- In den Pausen nicht erlaubt.
Jahrgangsstufe 5 bis 6:
- Mit eigenen Endgeräten nicht erlaubt.
- Grundsätzlich immer herkömmliche Schreibmöglichkeit mitführen!
An Wandertagen/außerschulischen Veranstaltungen entscheidet die zuständige Lehrkraft über die Nutzung des Handys (Es gilt auch hier die Hausordnung: besonders Absatz 7)
Zu Beginn von Leistungsnachweisen sind alle digitalen Geräte abzugeben.
-> Verstoß: Ahndung als Täuschungsversuch
Sportunterricht
Von der Teilnahme am Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler sind zur Anwesenheit verpflichtet.
Bei längeren Erkrankungen/Verletzungen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Sportbekleidung ist zu tragen (insbesondere saubere Hallenschuhe/Haare nicht offen tragen).
Schmuck ablegen/abkleben.Möglichst keine Wertgegenstände mitbringen. In den Aufbewahrungsboxen wird keine Haftung übernommen.