Zum Verfahren am Leibniz-Gymnasium verweisen wir alle MSS-Schülerinnen und Schüler auf die Rückseite des Entschuldigungsbogens.
Wie entschuldige ich versäumten Unterricht?
Versäumnisse, die nicht aus akutem Anlass entstehen, setzen eine schriftlich beantragte „Beurlaubung vom Unterricht“ voraus, die lt. Schulordnung je nach Dauer vom Stammkurs-, MSS- oder Schulleiter vorher genehmigt worden sein muss. Das gilt auch bei vorher vereinbarten Arztbesuchen, Führerschein – und Tauglichkeitsprüfungen u. ä.
Alle Versäumnismeldungen sind innerhalb von 1 Woche den Fachlehrkräften, deren Stunden versäumt wurden, vorzulegen. Sie zeichnen bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Stunden als entschuldigt ab.
Daher ist der Entschuldigungsbogen immer mit sich zu führen. Die Stammkursleiterin bzw. der Stammkursleiter kontrolliert den regelmäßigen Unterrichtsbesuch.
Wie entschuldige ich eine anstehende Kursarbeit?
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Kursarbeit, so erhält sie bzw. er einen Nachtermin, falls folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Das Fehlen muss der Schule/dem Sekretariat zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr am Kursarbeitstag telefonisch oder per Iserv mitgeteilt werden.
Spätestens am zweiten Tag, an dem die Schülerin oder der Schüler den Unterricht wieder besucht, hält sie bzw. er Rücksprache mit der MSS-Leitung.
Es muss eine ausreichende Entschuldigung vorgelegt werden- bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern durch einen Erziehungsberechtigten.
Wenn kein Nachtermin eingeräumt wird, ist die nicht erbrachte Leistung mit null Punkten zu bewerten. (SchulO § 54 Abs.2)
Wann benötige ich eine ärztliche Bescheinigung?
Wird eine Entschuldigung nicht als ausreichend angesehen oder wurde die Schülerin oder der Schüler bereits wegen unentschuldigter Fehlstunden getadelt oder wurde bereits eine Kursarbeit versäumt, so ist – insbesondere bei Volljährigkeit – ab der zweiten versäumten Kursarbeit ein ärztliches Attest vom Tag der Kursarbeit vorzulegen.
Dieses Attest muss spätestens am zweiten auf den Tag der Kursarbeit folgenden Unterrichtstag bei der MSS-Leitung vorliegen.
Bsp. KA am Mo –> Attest am Mi KA am Fr –> Attest am Di
Wenn kein Attest trotz der Notwendigkeit vorgelegt wird, ist die Leistungsüberprüfung nicht ausreichend entschuldigt und wird mit null Punkten bewertet. (SchulO § 54 Abs.2)