Informationen zum Mediengeld

Zur Zeit sammeln die Klassen- und Stammkursleiter/innen das für 2012 bestimmte Mediengeld von 10,-€ ein. Der Betrag ist vom Schulelternbeirat am 08.11.2011 genehmigt worden.

In diesem Betrag sind enthalten: Kosten für das von der Schule gekaufte und für Klassen- bzw. Kursarbeiten bestimmte Papier sowie die Kopien für Aufgabenstellungen bei Leistungsfeststellungen. Außerdem Kosten für Verbrauchsmaterialien der Mediothek wie Folien, Folienstifte, Plakatpapier, usw. sowie alle im Rahmen der Methoden-Trainings der Klassen 5 bis 11 benutzten Kopien und Materialien. Abgedeckt sind neuerdings auch alle Kopien für reine Unterrichtsmaterialen (z. B. Arbeitsblätter) mit Ausnahme der Fächer, in denen kein Schulbuch eingeführt wurde. Hier kann es zu weiteren Kosten kommen.  

Die Stadt Neustadt/Weinstraße als Schulträger stellt dem Leibniz-Gymnasium ein Kontingent von Kopien zur Verfügung, dessen Kosten (ohne Papierkosten) von ihr getragen wer­den. Von diesem Kontingent ist zunächst der „Geschäftsbedarf“ der Schule zu bestreiten, also Kopierbedarf, der weitestgehend unabhängig von der einzelnen Schülerin und dem einzelnen Schüler entsteht.

Zu diesem „Geschäftsbedarf“ zählt beispielsweise jede einzelne Kopie, die gemacht wird, wenn ein Doppel eines auslaufenden Schreibens in der Schule aufbewahrt werden muss. So ist die Anzahl der von Zeugnisoriginalen und Abiturzeugnissen gezogenen Kopien deutlich vierstellig. Weitere Beispiele sind Einladungsschreiben und Informationsblätter, z. B. für den Informationsabend zur Fremdsprachenwahl, Kopien mit Informationen zum Betriebspraktikum der 9. Klassen, Einladungsschreiben zu Klassenelternabenden, Kopien mit Informationen zu Klassenfahrten, Kopien für Sitzungen des Schulelternbeirats, An- und Abmeldeformulare, Einladungsschreiben und Zeitpläne für den Elternsprechabend usw.

Alle Kopien, die über das Kontingent hinausgehen, müssen durch das Mediengeld abgedeckt werden.

Die Entrichtung des Mediengeldes ist für alle Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten verpfichtend. Der Betrag wird in den nächsten Tagen über die Klassen- bzw. Stammkursleiterinnen und -leiter eingesammelt.

Über die Verwendung der Einnahmen erfolgt eine ordnungsgemäße Buchführung und Abbrechnung über ein eigenes Bankkonto. Der Schulelternbeirat hat die Möglichkeit zur Einsicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Faßke, StD´ (17.01.2012)